Feuerverbot

22.08.2023

        Waldbrandgefahrenstufe rot

        Stufe gross (rot) Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills erlaubt

        1. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde  Flerden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).
        2. Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete.
        3. Ausgenommen vom Verbot sind:

        - Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung.

        - Hotpots welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden.

        - Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden.

        1. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. 

                Gemeinde
                Flerden

                Öffnungszeiten  Kanzlei
                Dienstag und Donnerstag  
                von  10 Uhr  bis 11.30 Uhr

                Kontakt
                Gemeindeverwaltung Flerden
                7426 Flerden
                Telefon 081 651 42 52
                 gemeinde@flerden.ch