Die Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Flerden besteht aus den in der politischen Gemeinde Flerden wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Bürgergemeinde Flerden steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.
Organe
Die ordentlichen Organe der Bürgergemeinde Flerden sind:
a) die Bürgerversammlung
b) der Bürgerrat
c) die Rechnungsrevisoren
Aufgaben
Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde, in welcher die stimmberechtigten Bürger die ihnen in Bürgergemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern: Dem Präsidenten, dem Kassier (gleichzeitig Stv. des Präsidenten) und dem Aktuar sowie aus zwei Stellvertretern.
Die Rechnungsrevisoren, zwei Mitglieder und ein Stellvertreter prüfen nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung und haben der Bürgerversammlung schriftlich Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.
Behördenmitglieder
Zusammensetzung Amtsperiode 2009/ 2011
Bürgerratspräsident: Reinhard Heinz
Kassier: Christjohannes Ardüser
Aktuar: Jürg Liver
Rechnungsrevisoren: Agi Beeli, Daniel Liver
Bürger von Flerden
Stand 1.März 2008 , Bürger mit Wohnsitz in Flerden.
Total 69 Bürger, davon 64 mit Stimmrecht in Bürgerangelegenheiten.
Familiennamen der Bürger mit Wohnsitz in Flerden
Ardüser, Beeli, Elmer, Hänni, Heinz, Janigg, Lareida, Liver, Valsecchi.
Staturen und Reglemente der Bürgergemeinde Flerden
- Statuten der Bürgergemeinde Flerden
- Bürgerrechtsgesetz der Bürgergemeinde Flerden
- Wie kann ich Flerdner BürgerIn werden ( Der Weg zum Flerdner Bürgerrecht)
- Was muss ich erfüllen um Flerdner BürgerIn zu werden? ( Voraussetzungen)
- Was kostet die Einbürgerung in Flerden. ( Gebührenreglement)
Weitere Fragen?
Auskunft erteilt gerne:
Reinhard Heinz
Bürgerratspräsident
7426 Flerden
Tel. 081 652 34 28


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