Graubündner Mond- und Gebirgsholz
"Denn es ist zu allen Zeiten so gewesen und wir auch wohl künftighin so bleiben, dass gewisse widersinnige Dinge, selbst bei Vernünftigen Eingang finden, bloß darum, weil allgemein davon gesprochen wird. Dahin gehören die Sympathie, die Wünschelrute, die Ahndungen, die Wirkung der Einbildungskraft schwangerer Frauen, die Einflüsse der Mondwechsel auf Tiere und Pflanzen u. d. g."
Träume eines Geistersehers, Immanuel Kant; 1766
Definition von Mondholz
Gemäss der Internet-Enzyklopädie Wikipedia versteht man unter Mondholz das Holz von Bäumen, die unter spezieller Berücksichtigung des Mondkalenders gepflegt und gefällt wurden. Ihm werden besondere Qualitäten hinsichtlich seiner Stabilität, Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Schädlinge nachgesagt. Ob Mondholz tatsächlich besondere Qualitäten besitzt im Zusammenhang mit alten Methoden der Forsttechnik, oder ob der Begriff lediglich einen para-wissenschaftlichen Mythos bedient, wird derzeit untersucht.
Gebirgsholz
Der Standort der Bäume ist ganz entscheidend für deren Wachstum.
Gebirgsholz aus der montanen Stufe, über 1'000 Meter über Meer gewachsen ist generell sehr engringig mit gleichmässigem Jahresringverlauf. Es lässt sich dadurch leichter verarbeiten. Die Untersuchungen von Ernst Zürcher ergaben auch, dass sich Tieflandholz und Gebirgsholz unterscheiden. Ein Grund dafür ist, dass das Holz aus dem Gebirgswald weniger leicht Wasser aufnimmt und langsamer wächst als das Tieflandholz. Es ist dichter und dauerhafter und weniger fäuleanfällig als Tieflandholz.
Alte Forstregeln
In Zentraleuropa gibt es von Alters her eine grosse Anzahl von Regeln, mit denen der Fällzeitpunkt bestimmt wird. Diese Regeln wurden als Merksätze von einer Generation zur nächsten weitergereicht. Sie sind in der heutigen Forstwirtschaft nur noch wenig bekannt und die Hochkonjunktur in den 70er Jahren gab ihnen fast den Todesstoss. Der Ursprung der Merksätze reicht bis in keltische Zeit zurück. Die Zeiteinteilung basierte damals auf einem Mondkalender. Die Fällregeln betreffen erstens die Jahreszeit, der eine übergeordnete Bedeutung zugeschrieben wird, dann die Mondphasen. Aus dem Bündnerland sind beispielsweise folgende Fällregeln bekannt: «Fälle Holtz in letzten Tagen des Monats (Dezember), es währet lang. Churer Schreibkalender 1708.»; «Bruuchholz (Nutzholz) schlagen am zweiten Tag Krebs nach Vollmond (nur im Winter). Pany 1972.»
Die Ratschläge sind nicht allgemeingültig, sondern hängen vom jeweiligen Verwendungszweck ab. Es werden beispielsweise Möbelholz, nicht faulendes, hartes Holz, Bauholz, Brennholz und Bootsholz. Davon abgesehen lässt sich jedoch eine eindeutige Aussage festhalten: Tage in der kalten Jahreszeit um den abnehmenden Mond oder bei Neumond gelten allgemein als günstig für das Fällen von Bäumen. Das Holz, das zu diesem Zeitpunkt geschlagen wird, soll besser trocknen und resistenter werden gegenüber Pilz- und Insektenbefall.
Das nebenstehende, schon recht umfassende Regelwerk stammt aus sehr alter Zeit, die vorliegende Abschrift ist auf das Jahr 1912 datiert. Alle Regeln, die dieses alte Dokument angibt, sind nach wie vor gültig. Sie geben genaue Hinweise auf die jeweils erzielten Holzeigenschaften.

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