Gebühren / Steuern

Gebühren

Im Dezember werden die Ablesekarten für die Wasserzähler verschickt. Die Gebührenrechnung wird im März/April für das abgelaufene Jahr gestellt.  

      Steuern

      Der Steuerfuss beläuft sich seit 2015 unverändert auf 120% der einfachen Kantonssteuer.

      Die Einreichefrist für Unselbständigerwerbende ist jeweils der 31. März. Für Selbständigerwerbende  und sekundär interkantonale Steuerpflichtige gilt als Einreichefrist der 30. September. 

      Weitere Informationen über die Steuern wie auch die Quellensteuerabrechnungen  finden Sie auf der Homepage der  Steuerverwaltung Graubünden

          Gemeindeverfassung, Steuergesetz Taxregulativ

          Gemeinde
          Flerden

          Öffnungszeiten  Kanzlei
          Dienstag und Donnerstag  
          von  10 Uhr  bis 11.30 Uhr

          Kontakt
          Gemeindeverwaltung Flerden
          7426 Flerden
          Telefon 081 651 42 52
           gemeinde@flerden.ch