Gemeinde
Flerden
Die Bürgergemeinde Flerden besteht aus den in der politischen Gemeinde Flerden wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Bürgergemeinde Flerden steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.
Die ordentlichen Organe der Bürgergemeinde Flerden sind:
a) die Bürgerversammlung
b) der Bürgerrat
c) die Rechnungsrevisoren
Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde, in welcher die stimmberechtigten Bürger die ihnen in Bürgergemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern: Dem Präsidenten, dem Kassier (gleichzeitig Stv. des Präsidenten) und dem Aktuar sowie aus zwei Stellvertretern.
Die Rechnungsrevisoren, zwei Mitglieder und ein Stellvertreter prüfen nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung und haben der Bürgerversammlung schriftlich Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.
Zusammensetzung Amtsperiode 2019 bis 2020
Bürgerratspräsident: David Hänni
Kassier: Christjohannes Ardüser
Aktuar: Jürg Liver
Rechnungsrevisoren: Sandra Inauen, Daniel Liver
Ardüser, Beeli, Hänni, Heinz, Janigg, Lareida, Liver
Auskunft erteilt gerne:
David Hänni
Bürgerratspräsident
Pro Tgä 6
7426 Flerden
Tel. 078 806 00 18
Gemeinde
Flerden
Öffnungszeiten Kanzlei
Dienstag und Donnerstag
von 10 Uhr bis 11.30 Uhr
Kontakt
Gemeindeverwaltung Flerden
7426 Flerden
Telefon 081 651 42 52
gemeinde@flerden.ch