Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

        In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Flerden statt.

        Gegenstand: Gesamtrevision Ortsplanung

        Auflageakten (Stand der Unterlagen angepasst aufgrund der Mitwirkungsauflage):

        -       Baugesetz

        -       Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1 000, Dorf

        -       Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:5 000, Übriges Gemeindegebiet

        -       Genereller Erschliessungsplan 1:1 000, Ver- und Entsorgung, Dorf

        -       Genereller Erschliessungsplan 1:1 000, Verkehr, Dorf

        -       Genereller Erschliessungsplan 1:5 000, Übriges Gemeindegebiet

        Grundlagen:

        Planungs-  und Mitwirkungsbericht

        Plan der Gefahrenkommission

        Bauinventar Denkmalpflege

        Übersicht Bauzonenkapazität 1

        Übersicht Bauzonenkapazität 2

        Übersicht Bauzonenkapazität 3

        Räumliches Leitbild Flerden

        Bundesinventare:

        Mit der Zonenfestlegung der Trockenstandortszonen und den Naturschutzzonen erfolgt auch die genau Objektabgrenzung der entsprechenden Inventarobjekte des Bundes.

        Auflagefrist: 21. September bis 21. Oktober 2023 (30 Tage)

        Auflageort / -zeit:

        -       Gemeindekanzlei während den Kanzleiöffnungszeiten

        Vorschläge und Einwendungen:
        Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

        Sprechstunden:
        Vertreter der Gemeinde und ggf. des Planungsbüros stehen für individuelle Fragen im Rahmen von Einzelgesprächen zur Verfügung. Die Termine können telefonisch durch die Kanzlei zu Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.


              Hundesteuern 

              Ab dem Jahr 2020 werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird ca. Ende Januar mit separater Rechnung fakturiert. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für jeden weiteren Fr. 200.--.
              Ehemalige Hundehalter, die  keinen Hund mehr besitzen, bitten wir, uns dies zu melden.
              Auszug Steuergesetz: Art. 11: Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Art. 12: Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.

              Mofa- Vignette 2023

              Ab dem 1. Januar 2023 werden Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder / E-Bikes in Graubünden nur noch vom Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden in Chur abgegeben. Auf den Gemeinden sind ab 2023 keine Vignetten und Kontrollschilder mehr erhältlich.

              Weitere Infos zum Bezug der Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder (MOFA) und E-Bikes ab 2023 finden Sie   hier.

               Die Gemeindekanzlei

                  Neue Gebäudeadressierung

                  Gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung zur Gebäudeadressierung   hat die Gemeindeversammlung in ihrer Kompetenz die Strassen neu benannt und die Hausnummern festgelegt. Über die Einführung der Gebäudeadressierung wurde an verschiedenen Gemeindeversammlungen orientiert.

                          Gemeinde
                          Flerden

                          Öffnungszeiten  Kanzlei
                          Dienstag und Donnerstag  
                          von  10 Uhr  bis 11.30 Uhr

                          Kontakt
                          Gemeindeverwaltung Flerden
                          7426 Flerden
                          Telefon 081 651 42 52
                           gemeinde@flerden.ch