Hundesteuern 

        Ab dem Jahr 2020 werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird ca. Ende Januar mit separater Rechnung fakturiert. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für jeden weiteren Fr. 200.--.
        Ehemalige Hundehalter, die  keinen Hund mehr besitzen, bitten wir, uns dies zu melden.
        Auszug Steuergesetz: Art. 11: Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Art. 12: Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.

        Mofa- Vignette 2023

        Ab dem 1. Januar 2023 werden Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder / E-Bikes in Graubünden nur noch vom Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden in Chur abgegeben. Auf den Gemeinden sind ab 2023 keine Vignetten und Kontrollschilder mehr erhältlich.

        Weitere Infos zum Bezug der Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder (MOFA) und E-Bikes ab 2023 finden Sie   hier.

         Die Gemeindekanzlei

            Neue Gebäudeadressierung

            Gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung zur Gebäudeadressierung   hat die Gemeindeversammlung in ihrer Kompetenz die Strassen neu benannt und die Hausnummern festgelegt. Über die Einführung der Gebäudeadressierung wurde an verschiedenen Gemeindeversammlungen orientiert.

                    Gemeinde
                    Flerden

                    Öffnungszeiten  Kanzlei
                    Dienstag und Donnerstag  
                    von  10 Uhr  bis 11.30 Uhr

                    Kontakt
                    Gemeindeverwaltung Flerden
                    7426 Flerden
                    Telefon 081 651 42 52
                     gemeinde@flerden.ch