Gemeinde
Flerden
Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Flerden statt.
Gegenstand: Gesamtrevision Ortsplanung
Auflageakten (Stand der Unterlagen angepasst aufgrund der Mitwirkungsauflage):
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1 000, Dorf
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:5 000, Übriges Gemeindegebiet
- Genereller Erschliessungsplan 1:1 000, Ver- und Entsorgung, Dorf
- Genereller Erschliessungsplan 1:1 000, Verkehr, Dorf
- Genereller Erschliessungsplan 1:5 000, Übriges Gemeindegebiet
Grundlagen:
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Bundesinventare:
Mit der Zonenfestlegung der Trockenstandortszonen und den Naturschutzzonen erfolgt auch die genau Objektabgrenzung der entsprechenden Inventarobjekte des Bundes.
Auflagefrist: 21. September bis 21. Oktober 2023 (30 Tage)
Auflageort / -zeit:
- Gemeindekanzlei während den Kanzleiöffnungszeiten
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Sprechstunden:
Vertreter der Gemeinde und ggf. des Planungsbüros stehen für individuelle Fragen im Rahmen von Einzelgesprächen zur Verfügung. Die Termine können telefonisch durch die Kanzlei zu Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.
Ab dem Jahr 2020 werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird ca. Ende Januar mit separater Rechnung fakturiert. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für jeden weiteren Fr. 200.--.
Ehemalige Hundehalter, die keinen Hund mehr besitzen, bitten wir, uns dies zu melden.
Auszug Steuergesetz: Art. 11: Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Art. 12: Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.
Ab dem 1. Januar 2023 werden Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder / E-Bikes in Graubünden nur noch vom Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden in Chur abgegeben. Auf den Gemeinden sind ab 2023 keine Vignetten und Kontrollschilder mehr erhältlich.
Weitere Infos zum Bezug der Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder (MOFA) und E-Bikes ab 2023 finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung zur Gebäudeadressierung hat die Gemeindeversammlung in ihrer Kompetenz die Strassen neu benannt und die Hausnummern festgelegt. Über die Einführung der Gebäudeadressierung wurde an verschiedenen Gemeindeversammlungen orientiert.
Gemeinde
Flerden
Öffnungszeiten Kanzlei
Dienstag und Donnerstag
von 10 Uhr bis 11.30 Uhr
Kontakt
Gemeindeverwaltung Flerden
7426 Flerden
Telefon 081 651 42 52
gemeinde@flerden.ch