Gemeinde
Flerden
Ab dem Jahr 2020 werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird ca. Ende Januar mit separater Rechnung fakturiert. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für jeden weiteren Fr. 200.--.
Ehemalige Hundehalter, die keinen Hund mehr besitzen, bitten wir, uns dies zu melden.
Auszug Steuergesetz: Art. 11: Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Art. 12: Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.
Ab dem 1. Januar 2023 werden Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder / E-Bikes in Graubünden nur noch vom Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden in Chur abgegeben. Auf den Gemeinden sind ab 2023 keine Vignetten und Kontrollschilder mehr erhältlich.
Weitere Infos zum Bezug der Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder (MOFA) und E-Bikes ab 2023 finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung zur Gebäudeadressierung hat die Gemeindeversammlung in ihrer Kompetenz die Strassen neu benannt und die Hausnummern festgelegt. Über die Einführung der Gebäudeadressierung wurde an verschiedenen Gemeindeversammlungen orientiert.
Gemeinde
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Öffnungszeiten Kanzlei
Dienstag und Donnerstag
von 10 Uhr bis 11.30 Uhr
Kontakt
Gemeindeverwaltung Flerden
7426 Flerden
Telefon 081 651 42 52
gemeinde@flerden.ch