Gemeinde
Flerden
Gemeinde Cazis, Flerden, Masein, Tschappina und Urmein Erneuerung Güterstrassennetz Flerden Tschappina.
Öffentliche Auflage des Auflageprojektes
Infolge der aktuellen Corona-Situation werden die Auflageakten unter der Homepage der Cavigelli Ingenieure AG, Ilanz veröffentlicht:
https://www.cavigelli.ch/dienstleistungen/oeffentliche-auflagen/
Voranzeige Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 31. März 2021 um 20.15 Uhr im Gemeindesaal statt.
Die Traktanden werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Ihre Mitwirkung am "Kommunalen räumlichen Leitbild" (KRL)
Alle EinwohnerInnen von Flerden sind am 04. September 2020 um 20.00 Uhr im Gemeindesaal Flerden, herzlich zur Mitgestaltung am «Kommunalen räumlichen Leitbild» der Gemeinde Flerden eingeladen.
Wir freuen uns auf Ihre aktive Teilnahme
Hundesteuern 2020
Ab dem Jahr 2020 werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird ca. Ende Januar mit separater Rechnung fakturiert. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für jeden weiteren Fr. 200.--.
Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2020 keinen Hund mehr besitzen, bitten wir, uns dies zu melden.
Auszug Steuergesetz: Art. 11: Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Art. 12: Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.
Gemeinde
Flerden
Öffnungszeiten Kanzlei
Dienstag und Donnerstag
von 10 Uhr bis 11.30 Uhr
Kontakt
Gemeindeverwaltung Flerden
7426 Flerden
Telefon 081 651 42 52
gemeinde@flerden.ch