Gemeinde
Flerden
17.12.2024
Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll der Verbandsversammlung des Tourismusverbandes Oberheinzenberg während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Vorstand des Tourismusverbandes Oberheinzenberg einzureichen. Diese werden an der nächsten Verbandsversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Verbandsversammlung vom 26.11.2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Auflagefrist bis 9. Januar 2025.
Der Tourismusverband Oberheinzenberg
Gemeinde
Flerden
Öffnungszeiten Kanzlei
Dienstag und Donnerstag
von 10 Uhr bis 11.30 Uhr
Kontakt
Gemeindeverwaltung Flerden
7426 Flerden
Telefon 081 651 42 52
gemeinde@flerden.ch