Die Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde Flerden besteht aus den in der politischen Gemeinde Flerden wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Bürgergemeinde Flerden steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.

Organe

Die ordentlichen Organe der Bürgergemeinde Flerden sind:

  1. a) die Bürgerversammlung
  2. b) der Bürgerrat
  3. c) die Rechnungsrevisoren

Aufgaben

Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde, in welcher die stimmberechtigten Bürger die ihnen in Bürgergemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.

Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern: Dem Präsidenten, dem Kassier (gleichzeitig Stv. des Präsidenten) und dem Aktuar sowie aus zwei Stellvertretern.

Die Rechnungsrevisoren, zwei Mitglieder und ein Stellvertreter prüfen nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung und haben der Bürgerversammlung schriftlich Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.

Behördenmitglieder

  • Bürgerratspräsident: David Hänni
  • Kassier: Marcel Lareida
  • Aktuar: Jürg Liver
  • Rechnungsrevisoren: Martina Ambühl, Daniel Liver

Familiennamen der Bürger mit Wohnsitz in Flerden

Ardüser, Beeli, Hänni, Heinz, Janigg, Lareida, Liver

Statuten und Reglemente der Bürgergemeinde Flerden

  • Statuten der Bürgergemeinde Flerden
  • Bürgerrechtsgesetz der Bürgergemeinde Flerden
  • Wie kann ich Flerdner BürgerIn werden (Der Weg zum Flerdner Bürgerrecht)
  • Was muss ich erfüllen um Flerdner BürgerIn zu werden? (Voraussetzungen)
  • Was kostet die Einbürgerung in Flerden. (Gebührenreglement)

Auskunft erteilt gerne:

David Hänni
Bürgerratspräsident
Allmeini 1
7426 Flerden

+41 78 806 00 18