Die Bürgergemeinde Flerden besteht aus den in der politischen Gemeinde Flerden wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Bürgergemeinde Flerden steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.
Die ordentlichen Organe der Bürgergemeinde Flerden sind:
Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde, in welcher die stimmberechtigten Bürger die ihnen in Bürgergemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern: Dem Präsidenten, dem Kassier (gleichzeitig Stv. des Präsidenten) und dem Aktuar sowie aus zwei Stellvertretern.
Die Rechnungsrevisoren, zwei Mitglieder und ein Stellvertreter prüfen nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung und haben der Bürgerversammlung schriftlich Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.
Ardüser, Beeli, Hänni, Heinz, Janigg, Lareida, Liver
Auskunft erteilt gerne:
David Hänni
Bürgerratspräsident
Allmeini 1
7426 Flerden