Im Dezember werden die Ablesekarten für die Wasserzähler verschickt. Die Gebührenrechnung wird im März/April für das abgelaufene Jahr gestellt.
Der Steuerfuss beläuft sich seit 2015 unverändert auf 120% der einfachen Kantonssteuer.
Die Einreichefrist für Unselbständigerwerbende ist jeweils der 31. März. Für Selbständigerwerbende und sekundär interkantonale Steuerpflichtige gilt als Einreichefrist der 30. September.
Weitere Informationen über die Steuern wie auch die Quellensteuerabrechnungen finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung Graubünden.
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltern jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 100.00. Für jeden weiteren Hund werden CHF 200.00 berechnet.
Informationen von Amicus (zentrale schweizer Hundedatenbank):
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden: