Gebühren / Steuern

Gebühren

Im Dezember werden die Ablesekarten für die Wasserzähler verschickt. Die Gebührenrechnung wird im März/April für das abgelaufene Jahr gestellt.

Steuern

Der Steuerfuss beläuft sich seit 2015 unverändert auf 120% der einfachen Kantonssteuer.

Die Einreichefrist für Unselbständigerwerbende ist jeweils der 31. März. Für Selbständigerwerbende und sekundär interkantonale Steuerpflichtige gilt als Einreichefrist der 30. September.

Weitere Informationen über die Steuern wie auch die Quellensteuerabrechnungen finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung Graubünden.

Gemeindeverfassung, Steuergesetz Taxregulativ

Steuergesetz ab 01.01.2021

von der Regierung genehmigt

Gemeindeverfassung

Gebühren und Taxen der Gemeinde Flerden